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Istanbul · Büro für beeidigte Übersetzungen

Ihr Dokument sagt in jeder Sprache dasselbe.

Zeugnis, Vollmacht, Vertrag oder Arztbericht. Laden Sie das Dokument hoch, wählen Sie Sprachpaar und Beglaubigung; eine Übersetzerin prüft die Seiten und schickt Ihnen Angebot und Liefertermin schriftlich.

  • Übersetzer je SprachpaarJedes Dokument geht an eine beeidigte Fachkraft für diese Sprache.
  • Angebot nach DokumentEin Preis nach Seiten, keine Schätzung.
  • Ein sicherer KanalKeine Dateien in Postfächern und Chats.
  • Liefertermin schriftlichNormal oder eilig, von Anfang an klar.

01Sprachen und Leistungen

Unsere Sprachen, unsere Dokumente

Wir übernehmen nur Sprachen, für die wir einen beeidigten Übersetzer im Team haben. Fehlt Ihre Sprache, halten wir Sie nicht hin; wir sagen es in der ersten Antwort.

  • EnglishTürkisch ⇄ Englisch
  • DeutschTürkisch ⇄ Deutsch
  • FrançaisTürkisch ⇄ Französisch
  • العربيةTürkisch ⇄ Arabisch
  • РусскийTürkisch ⇄ Russisch
  • ItalianoTürkisch ⇄ Italienisch

beeidigte Übersetzungf.

1Amtliche Dokumente, unterschrieben von einer Fachkraft, deren Eid bei einem Notar hinterlegt ist. Zeugnisse, Urkunden, Pässe.

juristische Übersetzungf.

1Verträge, Vollmachten, Urteile und Gesellschaftsunterlagen, zweimal gelesen für einheitliche Begriffe.

medizinische Übersetzungf.

1Atteste und Laborbefunde. Gesundheitsdaten öffnet nur das zuständige Team.

technische Übersetzungf.

1Anleitungen, Lastenhefte und Ausschreibungen, auf Wunsch mit Ihrem Glossar.

akademische Übersetzungf.

1Anerkennungsunterlagen und Aufsätze, Kursnamen nach offiziellen Bezeichnungen.

Dolmetschenn.

1Konsekutivdolmetschen beim Notar, beim Grundbuchamt oder in Besprechungen.

02Leitfaden

Beeidigt, notariell beglaubigt, mit Apostille: was brauchen Sie?

Die drei Begriffe werden leicht verwechselt, und falsch beglaubigte Unterlagen kommen zurück. Die Reihenfolge bleibt gleich; jeder Schritt baut auf dem vorigen auf.

Wohin geht Ihr Dokument?

Auf die notariell beglaubigte Übersetzung kommt eine Apostille, eine Legalisation durch das Konsulat entfällt. Für Gerichte in Deutschland kann zusätzlich eine Übersetzung durch einen dort ermächtigten Übersetzer verlangt werden (§ 142 Abs. 3 ZPO); klären Sie das vorab.

  1. I

    Beeidigte Übersetzung NötigAuf diesem Weg nicht nötig

    Die Übersetzerin, deren Eidesprotokoll bei einem Notar liegt, unterschreibt und stempelt die Übersetzung. Sie ist amtlich, aber noch nicht beglaubigt.

  2. II

    Notarielle Beglaubigung NötigAuf diesem Weg nicht nötig

    Der Notar beglaubigt die Unterschrift der Übersetzerin. Nach Artikel 96 der türkischen Notarverordnung darf er niemanden ohne hinterlegtes Eidesprotokoll beauftragen. Diesen Schritt übernehmen wir.

  3. III

    Apostille NötigAuf diesem Weg nicht nötig

    Für Vertragsstaaten des Haager Apostilleübereinkommens von 1961 stellt das Landrats oder Gouverneursamt die Apostille aus. Sie ersetzt die Kette der Legalisation.

  4. IV

    Legalisation durch das Konsulat NötigAuf diesem Weg nicht nötig

    Nötig für Staaten außerhalb des Übereinkommens. Die Dauer hängt vom Konsulat des Ziellandes ab; wir weisen sie im Angebot gesondert aus.

Das letzte Wort hat die empfangende Stelle. Fragen Sie dort schriftlich nach; gern helfen wir beim Formulieren.

03Grundsätze

Worauf Sie sich verlassen können

Was wir nicht können, lehnen wir ab

Liegt ein Sprachpaar außerhalb unseres Teams, sagen wir es in der ersten Antwort.

Ein zweites Augenpaar liest alles

Eine zweite Fachkraft prüft den Text gegen das Original, bis zu Namen, Daten und Nummern.

Dokumente kommen über einen Kanal

Verschlüsselter Upload, nur das zuständige Team öffnet die Datei, Löschung 30 Tage nach Lieferung.

Auch unsere Texte schreiben wir selbst

Keine Maschinenübersetzung: Jede Sprachfassung dieser Website schrieb eine eigene Übersetzerin.

04Ablauf

Vom Dokument zur Lieferung in vier Schritten

  1. 01

    Hochladen

    Ein Scan oder ein scharfes Handyfoto genügt.

  2. 02

    Angebot erhalten

    Angebot und Termin schriftlich nach Seitenzahl. Ohne Ihre Zusage beginnt nichts.

  3. 03

    Übersetzung und Beglaubigung

    Übersetzung, Revision und bei Bedarf Notar und Apostille.

  4. 04

    Lieferung

    PDF per E-Mail, Kurier oder Abholung im Büro.

Normale Lieferung

Am Werktag laut Angebot, Notar inklusive.

Eilige Lieferung

Bei geeigneten Dokumenten am selben oder nächsten Tag; die Zeiten des Notars zählen mit.

05Angebot

Dokument hochladen, Angebot erhalten

Was Sie nicht sicher wissen, lassen Sie frei; eine Übersetzerin sieht sich das Dokument an und meldet sich.

Dokumentart
Beglaubigung
Lieferzeit
Versandart

06Fragen

Häufige Fragen

01Warum nennen Sie keinen Preis ohne Dokument?

Seitenzahl, Dokumentart, Beglaubigung und Lieferzeit bestimmen den Preis gemeinsam. Ein einseitiger Notenauszug und ein Vertrag voller Tabellen sind verschiedene Aufträge; deshalb gibt es das Angebot schriftlich nach Sichtung.

02Muss ich für den Notar ins Büro kommen?

Nein. Die notarielle Beglaubigung übernehmen wir zusammen mit unserer Übersetzerin. Das beglaubigte Original schicken wir per Kurier oder übergeben es im Büro.

03Reicht ein Handyfoto des Dokuments?

Für das Angebot meist ja. Für die Übersetzung müssen alle Siegel und Vermerke lesbar sein; ist ein Teil des Fotos unleserlich, bitten wir um einen schärferen Scan.

04Wer besorgt die Apostille?

Für Dokumente aus der Türkei das Landrats oder Gouverneursamt, für Gerichtsdokumente die zuständige Justizbehörde. Den Antrag übernehmen wir, sobald klar ist, welches Dokument sie braucht.

05Wie lange werden meine Dokumente gespeichert?

In einem verschlüsselten Bereich, den nur Übersetzerin und Projektleitung öffnen. Gelöscht wird 30 Tage nach Lieferung, auf Wunsch früher.

07Kontakt

So erreichen Sie das Büro

Am schnellsten geht es per Upload. Für Fragen schreiben oder rufen Sie an; wir antworten am selben Werktag, auch auf Deutsch.

Eine kurze Frage