Verschwiegenheit
Die anwaltliche Schweigepflicht gilt ab Ihrer ersten Anfrage, auch wenn daraus kein Mandat entsteht.
Rechtsanwälte in Köln
Verletzt im Straßenverkehr, bei der Arbeit oder im öffentlichen Raum? Hier lesen Sie Schritt für Schritt, was Sie aufbewahren sollten, wie eine Anfrage abläuft und wie Sie uns vertraulich erreichen. Diese Hinweise ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Allgemeine Hinweise, keine Beratung im Einzelfall.
Schadensarten
Die folgenden Bereiche beschreiben sachlich, bei welchen Unfällen und Schadensfällen die Kanzlei tätig ist.
Ansprüche von verletzten Fahrern, Mitfahrern, Radfahrern und Fußgängern gegenüber Unfallgegner und Haftpflichtversicherung.
Fragen nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen, auch im Zusammenspiel mit der gesetzlichen Unfallversicherung.
Stürze und andere Verletzungen in Geschäften, auf Gehwegen oder auf Grundstücken von Kommunen und Unternehmen.
Ansprüche von Angehörigen nach einem tödlichen Unfall, etwa auf Hinterbliebenengeld und Unterhaltsschaden.
Weitere Tätigkeitsbereiche der Kanzlei: Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Verbraucherrecht.
Nach dem Unfall
Diese Hinweise betreffen Angaben, die in den ersten Tagen leicht verloren gehen. Sie müssen nicht alles haben; es genügt, aufzubewahren, was bereits vorhanden ist.
Gesundheit und Sicherheit gehen vor. Diese Liste ist für die Zeit danach gedacht.
Bitte nicht hochladenWelche Unterlagen nötig sind und wie sie sicher zu uns kommen, klären wir nach dem ersten Gespräch.
Bilder erklären einen Unfall oft besser als Worte. Fotografieren Sie nur, was ohne eigene Gefahr möglich ist.
Unterlagen zur Behandlung werden später oft gebraucht. Bitte laden Sie diese nicht bei uns hoch; bewahren Sie sie einfach gesammelt auf.
Erinnerungen verblassen schnell. Name und Telefonnummer, freiwillig gegeben, genügen.
Berichte und Schreiben bilden die Grundlage. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen, bevor Sie sich beraten lassen.
Ansprüche unterliegen gesetzlichen Fristen.
Ablauf
Jedes Mandat beginnt mit denselben allgemeinen Schritten. Ergebnisse, Beträge oder Zeiträume versprechen wir zu keinem Zeitpunkt.
Sie rufen an oder nutzen das kurze Formular. Wir fragen nur, was wir für den Rückruf brauchen.
Vor dem Gespräch prüfen wir, ob wir die Gegenseite bereits vertreten haben. Ist das so, sagen wir es Ihnen sofort.
Wir besprechen den Unfall in groben Zügen, welche Unterlagen helfen können und wie sich die Kosten zusammensetzen.
Entscheiden Sie sich für eine Zusammenarbeit, halten wir die Vereinbarung schriftlich fest und holen Unterlagen sicher ein.
Arbeitsweise
Sie gelten für alle, die sich an uns wenden, und folgen aus unseren berufsrechtlichen Pflichten.
Die anwaltliche Schweigepflicht gilt ab Ihrer ersten Anfrage, auch wenn daraus kein Mandat entsteht.
Das Formular fragt Name, Telefon und Art des Unfalls ab. Gesundheitsdaten folgen später und nur, soweit nötig.
Vergütung nach RVG, Rolle einer Rechtsschutzversicherung und mögliche Vereinbarungen erläutern wir schriftlich vor Beginn.
Wir zahlen und nehmen keine Provisionen für vermittelte Mandate. Anfragen kommen direkt zur Kanzlei.
Fragen
Allgemeine Antworten, keine Beratung im Einzelfall. Für Ihre Situation sprechen Sie bitte mit uns.
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Oft spielt eine Rechtsschutzversicherung eine Rolle, und bei Verkehrsunfällen kann die gegnerische Haftpflichtversicherung Kosten übernehmen müssen. Wir erläutern das im ersten Gespräch und schriftlich.
Ein Erfolgshonorar ist nur in den Fällen des § 4a RVG zulässig. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, besprechen wir sachlich im ersten Gespräch; eine pauschale Zusage geben wir nicht.
Gesundheitsdaten sind besonders schutzwürdig. Bevor wir miteinander gesprochen haben, gehören sie nicht in ein Postfach. Unterlagen holen wir nach dem ersten Gespräch auf einem sicheren Weg ein.
Nicht ohne Kenntnis des Sachverhalts und der ärztlichen Unterlagen. Wir nennen keine typischen Beträge, weil jeder Fall anders liegt und eine frühe Zahl nur falsche Erwartungen weckt.
Bewahren Sie alle Schreiben auf und notieren Sie Anrufe. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie ein Angebot annehmen oder etwas unterschreiben. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Beratung im Einzelfall.
Kontakt
Name, Telefonnummer und Art des Unfalls genügen. Ihre Anfrage sehen nur die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei.