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Rechtsanwälte in Köln

Nach dem Unfall: in Ruhe

Verletzt im Straßenverkehr, bei der Arbeit oder im öffentlichen Raum? Hier lesen Sie Schritt für Schritt, was Sie aufbewahren sollten, wie eine Anfrage abläuft und wie Sie uns vertraulich erreichen. Diese Hinweise ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

  • +49 000 0000000
  • Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr
  • Vertrauliche Anfragen

Schadensarten

Wobei wir vertreten

Die folgenden Bereiche beschreiben sachlich, bei welchen Unfällen und Schadensfällen die Kanzlei tätig ist.

  • i

    Verkehrsunfälle

    Ansprüche von verletzten Fahrern, Mitfahrern, Radfahrern und Fußgängern gegenüber Unfallgegner und Haftpflichtversicherung.

  • ii

    Arbeitsunfälle

    Fragen nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen, auch im Zusammenspiel mit der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • iii

    Unfälle im öffentlichen Raum

    Stürze und andere Verletzungen in Geschäften, auf Gehwegen oder auf Grundstücken von Kommunen und Unternehmen.

  • iv

    Ansprüche von Hinterbliebenen

    Ansprüche von Angehörigen nach einem tödlichen Unfall, etwa auf Hinterbliebenengeld und Unterhaltsschaden.

Weitere Tätigkeitsbereiche der Kanzlei: Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Verbraucherrecht.

Wir nennen keine Schmerzensgeldbeträge und keine Fallzahlen. Höhe und Dauer eines Anspruchs hängen von Umständen ab, die wir erst nach dem Gespräch einschätzen können.

Nach dem Unfall

Was Sie aufbewahren sollten

Diese Hinweise betreffen Angaben, die in den ersten Tagen leicht verloren gehen. Sie müssen nicht alles haben; es genügt, aufzubewahren, was bereits vorhanden ist.

Gesundheit und Sicherheit gehen vor. Diese Liste ist für die Zeit danach gedacht.

Bitte nicht hochladenWelche Unterlagen nötig sind und wie sie sicher zu uns kommen, klären wir nach dem ersten Gespräch.

Fotos

Bilder erklären einen Unfall oft besser als Worte. Fotografieren Sie nur, was ohne eigene Gefahr möglich ist.

0 von {n} abgehaktIhre Häkchen bleiben auf diesem Bildschirm und werden nirgends gespeichert.

Ablauf

Von der Anfrage zum Mandat

Jedes Mandat beginnt mit denselben allgemeinen Schritten. Ergebnisse, Beträge oder Zeiträume versprechen wir zu keinem Zeitpunkt.

  1. 1

    Ihre Anfrage

    Sie rufen an oder nutzen das kurze Formular. Wir fragen nur, was wir für den Rückruf brauchen.

  2. 2

    Kollisionsprüfung

    Vor dem Gespräch prüfen wir, ob wir die Gegenseite bereits vertreten haben. Ist das so, sagen wir es Ihnen sofort.

  3. 3

    Erstes Gespräch

    Wir besprechen den Unfall in groben Zügen, welche Unterlagen helfen können und wie sich die Kosten zusammensetzen.

  4. 4

    Mandat und Unterlagen

    Entscheiden Sie sich für eine Zusammenarbeit, halten wir die Vereinbarung schriftlich fest und holen Unterlagen sicher ein.

Arbeitsweise

Grundsätze für den ersten Kontakt

Sie gelten für alle, die sich an uns wenden, und folgen aus unseren berufsrechtlichen Pflichten.

Verschwiegenheit

Die anwaltliche Schweigepflicht gilt ab Ihrer ersten Anfrage, auch wenn daraus kein Mandat entsteht.

Nur das Nötige

Das Formular fragt Name, Telefon und Art des Unfalls ab. Gesundheitsdaten folgen später und nur, soweit nötig.

Kosten schriftlich

Vergütung nach RVG, Rolle einer Rechtsschutzversicherung und mögliche Vereinbarungen erläutern wir schriftlich vor Beginn.

Keine Vermittlung

Wir zahlen und nehmen keine Provisionen für vermittelte Mandate. Anfragen kommen direkt zur Kanzlei.

Fragen

Häufige Fragen

Allgemeine Antworten, keine Beratung im Einzelfall. Für Ihre Situation sprechen Sie bitte mit uns.

Was kostet eine Vertretung?

Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Oft spielt eine Rechtsschutzversicherung eine Rolle, und bei Verkehrsunfällen kann die gegnerische Haftpflichtversicherung Kosten übernehmen müssen. Wir erläutern das im ersten Gespräch und schriftlich.

Arbeiten Sie auf Erfolgsbasis?

Ein Erfolgshonorar ist nur in den Fällen des § 4a RVG zulässig. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, besprechen wir sachlich im ersten Gespräch; eine pauschale Zusage geben wir nicht.

Warum fragt das Formular keine Arztberichte ab?

Gesundheitsdaten sind besonders schutzwürdig. Bevor wir miteinander gesprochen haben, gehören sie nicht in ein Postfach. Unterlagen holen wir nach dem ersten Gespräch auf einem sicheren Weg ein.

Können Sie sagen, wie viel Schmerzensgeld ich bekomme?

Nicht ohne Kenntnis des Sachverhalts und der ärztlichen Unterlagen. Wir nennen keine typischen Beträge, weil jeder Fall anders liegt und eine frühe Zahl nur falsche Erwartungen weckt.

Eine Versicherung hat sich bei mir gemeldet. Was tun?

Bewahren Sie alle Schreiben auf und notieren Sie Anrufe. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie ein Angebot annehmen oder etwas unterschreiben. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Beratung im Einzelfall.

Kontakt

Eine vertrauliche erste Anfrage

Name, Telefonnummer und Art des Unfalls genügen. Ihre Anfrage sehen nur die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei.

Kollisionsprüfung. Wir dürfen nicht tätig werden, wenn wir die Gegenseite in derselben Sache vertreten. Deshalb fragen wir vor dem Gespräch eventuell nach ihr; diese Angabe nutzen wir nur für die Prüfung.

Anfrageformular

Wir rufen Sie zur gewählten Zeit zurück.

Art des Unfalls

Nur für die Kollisionsprüfung; der Name von Unternehmen, Arbeitgeber oder Versicherung genügt.

Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten, Berichte oder Fotos. Diese erbitten wir nach dem ersten Gespräch auf einem sicheren Weg.