Sicherheitstechnische Betreuung
Begehungen, Beratung der Führungskräfte, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss.
Sie erhaltenBegehungsbericht, Maßnahmenliste
Überbetrieblicher Dienst nach § 19 ASiG HRB 00000 (Platzhalter)
Nirengi ist ein überbetrieblicher Dienst in Kassel. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen Ihren Betrieb nach Größe, Branche und Standorten, mit dem Modell, das Ihr Unfallversicherungsträger vorsieht.

Betriebsarzt und Fachkraft stehen oft im selben Vertrag, haben im Betrieb aber verschiedene Aufgaben. Wir beschreiben beide, bevor Sie unterschreiben.
Begehungen, Beratung der Führungskräfte, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss.
Sie erhaltenBegehungsbericht, Maßnahmenliste
Beratung zu Arbeitsplätzen, Wiedereingliederung und Gesundheitsschutz.
Sie erhaltenSchriftliche Empfehlungen
Pflicht und Angebotsvorsorge nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Sie erhaltenVorsorgebescheinigung, keine Befunde
Gemeinsam mit Ihren Leuten erstellt und nach Risiko priorisiert.
Sie erhaltenDokumentation und Maßnahmen
Szenarien, Ersthelfer, Fluchtwege und Räumungsübung.
Sie erhaltenNotfallplan, Übungsprotokoll
Passend zu Ihren Tätigkeiten, im Betrieb oder bei uns.
Sie erhaltenTeilnahmenachweise
Vor der Erstbegehung bitten wir um vorhandene Gefährdungsbeurteilungen und eine Standortliste.

Kein Angebot, bevor Größe, Branche und Standorte klar sind.
Sie wissen vor Vertragsbeginn, wer kommt und welche Fachkunde er hat.
Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber; wir schreiben auf, wer was tut.
Nach § 2 ASiG richtet sich die Bestellung nach Betriebsart, Zahl der Beschäftigten und Betriebsorganisation. Genau das fragen wir hier ab.
In der Regelbetreuung ordnet die DGUV Vorschrift 2 Betriebe über den WZ Schlüssel Betreuungsgruppen zu. Einsatzzeiten und Schwellenwerte stehen in der Fassung Ihres Trägers; wir nennen sie im Angebot, nicht pauschal hier.
Ein Betrieb mit hohen Gefährdungen muss prüfen können, ob die Person, die kommt, zu seiner Arbeit passt. Deshalb zeigen wir Fachkunde und Branchenerfahrung.
Musterangaben; die echte Website zeigt sie wie eingetragen.
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ingenieur
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Meisterin
Arbeitsmedizinische Assistenz
G, M, H: Betriebe mit geringerem, mittlerem und höherem Bedarf, in denen die Person regelmäßig arbeitet. Namen und Nummern sind Platzhalter; Unterlagen mit personenbezogenen Daten werden nie veröffentlicht.
Betriebe mit mehreren Standorten müssen wissen, ob alle erreichbar sind. Für jede Region steht hier, wie Einsätze geplant werden, ohne kopierte Städteseiten.
Mit der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nach § 19 ASiG erfüllt der Betrieb seine Bestellpflicht. Was bei ihm bleibt, steht in jedem Schritt.
Beschäftigte, Branche, Standorte und Träger.
BetriebTelefonisch oder bei einer kurzen Begehung.
GemeinsamBetreuungsmodell, Personen und Einsatzplanung schriftlich.
NirengiSie verpflichten uns schriftlich als überbetrieblichen Dienst.
ArbeitgeberKennenlernen, Prioritäten und datierte Maßnahmen.
TeamWechselt Ihr Betriebsarzt oder Ihre Fachkraft, erfahren Sie es vorher, mit Namen und Fachkunde der neuen Person.
Beispieltermine. In Ihrem Betrieb oder in unserem Schulungsraum in Kassel.
Schulungsraum
In Ihrem Betrieb
Schulungsraum
In Ihrem Betrieb
Schulungsraum
Zum Lesen vor Vertragsbeginn und zur Vorbereitung der Erstbegehung.
Gesundheitsdaten der Beschäftigten werden über diese Website weder erhoben noch gespeichert.
Die DGUV Vorschrift 2 kennt je nach Betriebsgröße die Regelbetreuung und die alternative bedarfsorientierte Betreuung. Die Schwellen stehen in der Fassung Ihres Trägers, bei der VBG etwa seit dem 1. Dezember 2025 in neuer Fassung.
Nach § 19 ASiG erfüllen Sie damit Ihre Pflicht, Betriebsarzt und Fachkraft zu bestellen. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt bei Ihnen.
Regelmäßig in Kassel und Nordhessen, an geplanten Einsatztagen in Osthessen, Südniedersachsen, Ostwestfalen und Westthüringen.
Die Personen stehen mit Namen und Fachkunde im Angebot. Ändert sich das, informieren wir Sie vorher.
Nein. Die Formulare fragen nur Angaben zum Betrieb ab. Befunde bleiben in der ärztlichen Dokumentation.
Wir antworten innerhalb eines Werktags.