NirengiArbeitsschutz · Kassel Betreuung prüfen

Überbetrieblicher Dienst nach § 19 ASiG HRB 00000 (Platzhalter)

Betreuung nach Maß, und Sie kennen jede Person beim Namen.

Nirengi ist ein überbetrieblicher Dienst in Kassel. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen Ihren Betrieb nach Größe, Branche und Standorten, mit dem Modell, das Ihr Unfallversicherungsträger vorsieht.

DienstÜberbetrieblich, § 19 ASiGHRB 00000 (Platzhalter)
EinsatzgebietNordhessen und UmgebungEinsatzplanung nach Region
GrundlageDGUV Vorschrift 2Fassung Ihres Trägers
TeamMit Namen und FachkundeVor Vertragsbeginn
01Leistungen

Jede Leistung, wer sie erbringt und was Sie erhalten.

Betriebsarzt und Fachkraft stehen oft im selben Vertrag, haben im Betrieb aber verschiedene Aufgaben. Wir beschreiben beide, bevor Sie unterschreiben.

i

Sicherheitstechnische Betreuung

Begehungen, Beratung der Führungskräfte, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss.

Sie erhaltenBegehungsbericht, Maßnahmenliste

ii

Betriebsärztliche Betreuung

Beratung zu Arbeitsplätzen, Wiedereingliederung und Gesundheitsschutz.

Sie erhaltenSchriftliche Empfehlungen

iii

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflicht und Angebotsvorsorge nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Sie erhaltenVorsorgebescheinigung, keine Befunde

iv

Gefährdungsbeurteilung

Gemeinsam mit Ihren Leuten erstellt und nach Risiko priorisiert.

Sie erhaltenDokumentation und Maßnahmen

v

Notfallplanung

Szenarien, Ersthelfer, Fluchtwege und Räumungsübung.

Sie erhaltenNotfallplan, Übungsprotokoll

vi

Schulungen und Unterweisungen

Passend zu Ihren Tätigkeiten, im Betrieb oder bei uns.

Sie erhaltenTeilnahmenachweise

Vor der Erstbegehung bitten wir um vorhandene Gefährdungsbeurteilungen und eine Standortliste.

Drei Beschäftigte mit Schutzhelm prüfen gemeinsam die Maße einer Mauer
Erst messen, dann beraten
02Arbeitsweise

Wie ein Vermessungspunkt: fest, gemessen, überprüfbar.

  1. Erst Umfang, dann Angebot

    Kein Angebot, bevor Größe, Branche und Standorte klar sind.

  2. Personen mit Namen

    Sie wissen vor Vertragsbeginn, wer kommt und welche Fachkunde er hat.

  3. Klare Aufteilung

    Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber; wir schreiben auf, wer was tut.

03Betreuung einschätzen

Wenige Angaben, und Sie sehen, welche Betreuung passt.

Nach § 2 ASiG richtet sich die Bestellung nach Betriebsart, Zahl der Beschäftigten und Betriebsorganisation. Genau das fragen wir hier ab.

oder

Schnellbeispiele

Orientierung

Geringerer BedarfZ. B. Büro, Handel
Mittlerer BedarfZ. B. Lebensmittel
Höherer BedarfZ. B. Bau

In der Regelbetreuung ordnet die DGUV Vorschrift 2 Betriebe über den WZ Schlüssel Betreuungsgruppen zu. Einsatzzeiten und Schwellenwerte stehen in der Fassung Ihres Trägers; wir nennen sie im Angebot, nicht pauschal hier.

04Dienst und Team

Offene Angaben, Personen mit Namen.

Ein Betrieb mit hohen Gefährdungen muss prüfen können, ob die Person, die kommt, zu seiner Arbeit passt. Deshalb zeigen wir Fachkunde und Branchenerfahrung.

Angaben zum Dienst

Musterangaben; die echte Website zeigt sie wie eingetragen.

Firma
Nirengi Arbeitsschutz GmbH
Handelsregister
HRB 00000 (Platzhalter)
Sitz
Kassel
Rolle
Überbetrieblicher Dienst, § 19 ASiG
Verantwortung
Bleibt beim Arbeitgeber
K

Dr. med. Katrin Lohse

Fachärztin für Arbeitsmedizin

GMHNachweis 00000
J

Jonas Brehm

Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ingenieur

GMHNachweis 00000
M

Miriam Falk

Fachkraft für Arbeitssicherheit, Meisterin

GMHNachweis 00000
L

Lea Sommer

Arbeitsmedizinische Assistenz

GMHNachweis 00000

G, M, H: Betriebe mit geringerem, mittlerem und höherem Bedarf, in denen die Person regelmäßig arbeitet. Namen und Nummern sind Platzhalter; Unterlagen mit personenbezogenen Daten werden nie veröffentlicht.

Schematische Karte, Ortsmitten
05Einsatzgebiet

Wo wir hinkommen, und wie.

Betriebe mit mehreren Standorten müssen wissen, ob alle erreichbar sind. Für jede Region steht hier, wie Einsätze geplant werden, ohne kopierte Städteseiten.

Sitz: Kassel
Regelmäßige Einsätze
Geplante Einsatztage
Betreuung aus der Ferne, Termine nach Absprache
06Ablauf

Von der Anfrage bis zur Erstbegehung.

Mit der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nach § 19 ASiG erfüllt der Betrieb seine Bestellpflicht. Was bei ihm bleibt, steht in jedem Schritt.

  1. 1

    Anfrage

    Beschäftigte, Branche, Standorte und Träger.

    Betrieb
  2. 2

    Erstgespräch

    Telefonisch oder bei einer kurzen Begehung.

    Gemeinsam
  3. 3

    Angebot

    Betreuungsmodell, Personen und Einsatzplanung schriftlich.

    Nirengi
  4. 4

    Vertrag und Bestellung

    Sie verpflichten uns schriftlich als überbetrieblichen Dienst.

    Arbeitgeber
  5. 5

    Erstbegehung

    Kennenlernen, Prioritäten und datierte Maßnahmen.

    Team

Wechselt Ihr Betriebsarzt oder Ihre Fachkraft, erfahren Sie es vorher, mit Namen und Fachkunde der neuen Person.

07Schulungskalender

Kommende Schulungen

Beispieltermine. In Ihrem Betrieb oder in unserem Schulungsraum in Kassel.

  • 14Okt

    Unterweisung für neue Beschäftigte

    Schulungsraum

  • 21Okt

    Brandschutzhelfer und Räumungsübung

    In Ihrem Betrieb

  • 04Nov

    Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

    Schulungsraum

  • 12Nov

    Bildschirmarbeit und Ergonomie

    In Ihrem Betrieb

  • 03Dez

    Arbeitsschutzpflichten für Führungskräfte

    Schulungsraum

08Unterlagen

Für Betriebe

Zum Lesen vor Vertragsbeginn und zur Vorbereitung der Erstbegehung.

  • Checkliste ErstbegehungPDF · offen
  • Mustervertrag BetreuungPDF · offen
  • HandelsregisterauszugAuf Anfrage
  • DatenschutzerklärungPDF · offen
  • Vorlage TeilnahmelistePDF · offen

Gesundheitsdaten der Beschäftigten werden über diese Website weder erhoben noch gespeichert.

09Fragen

Was Betriebe zuerst fragen

Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns.

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Welches Betreuungsmodell passt zu uns?

Die DGUV Vorschrift 2 kennt je nach Betriebsgröße die Regelbetreuung und die alternative bedarfsorientierte Betreuung. Die Schwellen stehen in der Fassung Ihres Trägers, bei der VBG etwa seit dem 1. Dezember 2025 in neuer Fassung.

Was bedeutet die Beauftragung eines überbetrieblichen Dienstes?

Nach § 19 ASiG erfüllen Sie damit Ihre Pflicht, Betriebsarzt und Fachkraft zu bestellen. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt bei Ihnen.

Wo sind Sie im Einsatz?

Regelmäßig in Kassel und Nordhessen, an geplanten Einsatztagen in Osthessen, Südniedersachsen, Ostwestfalen und Westthüringen.

Wer kommt in unseren Betrieb?

Die Personen stehen mit Namen und Fachkunde im Angebot. Ändert sich das, informieren wir Sie vorher.

Laufen Gesundheitsdaten über die Website?

Nein. Die Formulare fragen nur Angaben zum Betrieb ab. Befunde bleiben in der ärztlichen Dokumentation.

10Kontakt

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